Eine Fluggesellschaft darf keine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro verlangen, wenn ein Beförderungsentgelt per Rücklastschrift zurückbucht wird.
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Eine Fluggesellschaft darf keine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro verlangen, wenn ein Beförderungsentgelt per Rücklastschrift zurückbucht wird.
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