Banken bieten mit dem Abschluss eines Ratenkredits oft eine so genannte Restschuldversicherung (RSV) an. Sie dient der finanziellen Sicherheit der Angehörigen, sollte der Kreditnehmer im Laufe der Auszahlung arbeitsunfähig werden oder gar versterben. Die RSV begleicht die dann noch verbleibende Restschuld, wenn der Kreditnehmer seine Schuld dann nicht mehr begleichen kann. Einige Banken bieten eine erweiterte Restschuldversicherung an für den Fall von Arbeitslosigkeit oder Unfall. Die Restschuldversicherung verursacht allerdings zusätzliche Kosten, die man im Vorfeld genau abwägen sollte.
Schlagwort: Restschuldversicherung
Vorsicht vor der Schuldenfalle: Weihnachtszeit ist Geschenkezeit
Die Auslagen der Geschäfte sind festlich geschmückt, die Werbung präsentiert Verlockungen ohne Unterlass und die Wunschliste der Lieben ist scheinbar endlos – Weihnachtszeit ist Geschenkezeit.
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Restschuldversicherung
Restschuldversicherungen übernehmen bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers die Ratenzahlungen. Sie werden meist von der kreditgebenden Bank bei Abschluss des Kreditvertrages vermittelt.