Wenn der Bund durch gesetzgeberische Maßnahmen die Länder aus ihrer bisherigen Haftungsverpflichtung entlassen wolle, müsse er auch die Konsequenzen aus dieser Entscheidung tragen und die Haftung selber übernehmen.
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Wenn der Bund durch gesetzgeberische Maßnahmen die Länder aus ihrer bisherigen Haftungsverpflichtung entlassen wolle, müsse er auch die Konsequenzen aus dieser Entscheidung tragen und die Haftung selber übernehmen.
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