Schlagwort: Nebenkosten

Anschaffungskosten

Als Anschaffungskosten bezeichnet mal alle Kosten, die anfallen, wenn man einen Wertgegenstand – wie beispielsweise eine Immobilie – erwirbt. Hierzu gehören nicht nur die Hauptkosten für den eigentlichen Kauf, sondern auch viele Nebenkosten. Bei einer Wohnung können das beispielsweise die Notargebühren, die Gebühren für den Grundbucheintrag oder die Grunderwerbssteuer sein. Auch nachträgliche Anschaffungskosten müssen dazu gerechnet werden um die tatsächlichen Ausgaben richtig zu kalkulieren.

Immobilien – Mieten oder Kaufen?

„Eigentum verpflichtet“, sagt der Volksmund und meint damit auch den Besitz von Immobilien. Denn selbst wenn man in einer Eigentumswohnung lebt, muss man für das Wohnen zahlen. Wann lohnt es sich zu bauen oder zu kaufen? Oder soll man besser zur Miete leben und sein Geld gut anlegen? Lesen Sie mehr in unserem Text.


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Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?

Der Nominalzins gibt die jährlichen Kosten eines Kredits an. Über die wahre Belastung des Kreditnehmers gibt allerdings nur der Effektivzins Auskunft, da hier auch Verwaltungskosten und andere Nebenkosten berücksichtigt werden.
Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszins als Preis eines Kredits anzugeben. Der Effektivzins wird generell aus der Gesamtlaufzeit eines Kredits berechnet. Bei Konditionen, die nicht die gesamte Laufzeit regeln, spricht man vom anfänglichen Effektivzins.

Was darf der Makler vom Mieter verlangen?

Nimmt man sich zur Unterstützung bei der Wohnungssuche einen Makler, kann dieser eine Provision verlangen, wenn die Vermittlung erfolgreich verläuft. Erfolgreich ist die Vermittlung jedoch nur, wenn ein Mietvertrag für eine Wohnung zustande kommt, die der Makler dem Wohnungssuchenden vorgeschlagen hat. Wenn der Wohnungssuchende letztendlich eine Wohnung mietet, von der er über einen Bekannten gehört hat, muss er keine Provision zahlen.
Die Makler-Provision darf höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

Welche Mietnebenkosten gibt es?

Zu den Nebenkosten gehören unter anderem: Wasser, Heizung und Warmwasser, Müllabfuhr
Grundsteuer sowie die Kosten für den Hausmeister, Schneebeseitigung, Hausreinigung und weitere mögliche Kosten, die der Hausbesitzer auf den Mieter umlegen darf.
Zu diesen Betriebskosten kommen noch die individuellen Ausgaben für Strom und Gas, die meist separat abgerechnet werden. Wird eine Wohnung beispielsweise mit Strom beheizt, sind die Heizkosten nicht in den Nebenkosten enthalten.

Mit echten Zahlen rechnen

Das Eigenheim erscheint für viele erstrebenswert. Verwirklichen sollte man sich den Traum allerdings nur, wenn man es sich auch leisten kann. Der Finanzierungsplan sollte daher nicht schön gerechnet werden. Nicht selten werden Belastungen viel zu niedrig angesetzt.

Auch Nebenkosten, etwa für den Notar und den Makler müssen berücksichtigt werden. Wer nicht genügend Eigenkapital für die Traumimmobilie mitbringt, sollte entweder ganz die Finger davon lassen oder seine Ansprüche herunterschrauben bzw. weitersparen. Zwar ist Mieten auf Dauer oft teurer als Kaufen, wer aber keine solide Finanzierung vorweisen kann, steht am Ende vielleicht vor einem großen Schuldenberg.

Wer vor den hohen Anfangsbelastungen nicht zurückschreckt und sich für Bau oder Kauf einer Immobilie entscheidet, kann später von der „zweiten Rente“ profitieren. Das Eigenheim allein garantiert allerdings noch keine ausreichende Altersvorsorge. Auf eine zusätzliche Absicherung durch andere Anlageinstrumente kann auch der Eigentümer nicht verzichten.

Kann ich im Eigenheim wirklich kostenlos wohnen?

Zunächst einmal ist der Kauf von Wohneigentum teuer. In den ersten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Belastung für den Bauherren oder Käufer wesentlich höher als für den Mieter. Zu den Tilgungsraten kommen schließlich noch Hypothekenzinsen und Nebenkosten dazu.
Nach Abschluss der Tilgung profitiert der Eigentümer jedoch von seinen Entbehrungen, da er wesentlich günstiger wohnt, besonders wenn man die konstante Mietsteigerung berücksichtigt. Der Eigentümer hat also später mehr von seiner Rente und trägt so zu seiner Altersvorsorge bei.
Was bei der Werbung fürs Eigenheim oft übersehen wird: Eigentümer müssen selbstverständlich auch Betriebskosten zahlen. Diese Gebühren für Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, Reparaturen und anderes sind im Gegensatz dazu in der Mietzahlung gewöhnlich enthalten.
Der Nebenkostenanteil macht etwa ein Drittel, manchmal sogar die Hälfte der Miete aus und fällt natürlich auch dann an, wenn man in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnt. Man spart daher nicht pauschal die ganze Miete.

Die einfache Formel „Miete gleich Abzahlung“ funktioniert also nicht. Hinzu kommt, dass Wohneigentum instand gehalten werden muss. Ist die Immobilie abgezahlt, kommen auf den Besitzer früher oder später Renovierungskosten zu, etwa weil das Dach undicht geworden ist oder eine neue Heizung eingebaut werden muss. Sind die Schulden getilgt, spart man zwar die Mietkosten, das allein garantiert aber noch keine ausreichende Altersvorsorge.

Auf der anderen Seite kann aber auch ein Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen finanziell belastet werden. Denn der Vermieter darf zwar nicht die Instandhaltungskosten jedoch die Kosten für eine Modernisierung zu elf Prozent auf die Jahresmiete umlegen.

Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

„500 Euro Kaltmiete“, „Miete zzgl. Nebenkosten“ – in Wohnungsanzeigen finden sich die unterschiedlichsten Bezeichnungen für Miete und Nebenkosten. Nicht jedem Wohnungssuchenden ist klar, welche Beträge für welche Aufwendungen sich dahinter verbergen und ob der Vermieter sie in der Nebenkostenabrechnung seinen Mietern weiterberechnen darf.
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