Schlagwort: Mopedversicherung

Neue Versicherungskennzeichen für Mofa, Moped oder Stehmobile

Ab sofort können Mofa-, Moped- und Rollerfahrer das Versicherungskennzeichen für das Jahr 2012 erwerben, das ab dem 1. März gültig ist. Diese Kennzeichen sind auch für Stehmobile (z. B. Segways) oder gewisse Krankenfahrstühle erforderlich. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist darauf hin, dass ohne das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungskennzeichen bei einem Unfall kein Versicherungsschutz besteht. Ob das Kennzeichen gültig ist, lässt sich leicht erkennen: Die ab März 2012 gültigen Kennzeichen sind blau und lösen die bis dahin geltenden schwarzen Nummernschilder ab.

Teilkaskoschutz dazu wählbar
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.

Pressemitteilung der Zurich Versicherung

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände zum Mopedführerschein mit 15

Das Mindestalter für die künftige Moped-Klasse (AM) soll von jetzt 16 auf 15 Jahre gesenkt werden. So jedenfalls will es die Mehrheit des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags. In die gleiche Richtung zielt ein Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung.
Weiterlesen »