Schlagwort: mitwachsendes Girokonto

Bankenverband warnt: Kontoauszüge nicht vorschnell entsorgen

Zu Beginn eines neuen Jahres wird es Zeit auszumisten. Doch Achtung: Kontoauszüge sollte man nicht zu früh entsorgen. Privatpersonen sind zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, diese aufzuheben. Sie sollten es jedoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Denn die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften beträgt in der Regel drei Jahre. Rechnungen vom Versandhändler gehören ebenso dazu wie die für den Möbel- oder Computerkauf. Das heißt: Kontoauszüge der Jahre 2007 bis 2009 noch aufbewahren.
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Durch das mitwachsende Girokonto Kindern den Umgang mit Geld frühzeitig vermitteln

Der Schulstart nach den Sommerferien steht in den meisten Bundesländern kurz bevor oder ist bereits erfolgt – ein Anlass für Eltern, über die Finanzbildung und -erziehung ihrer Kinder nachzudenken. „Die Grundlagen eines angemessenen Umgangs mit Geld werden schon in jungen Jahren gelegt“, erklärt Dr. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Deshalb sei es wichtig, spätestens zur Einschulung die Kinder schrittweise und altersgerecht an den verantwortungsvollen Umgang mit Geld heranzuführen.
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