In der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Versicherte auch für vom Arzt verschriebene Arzneimittel zuzahlen. Bei einem verschreibungspflichtigen Medikament beträgt die Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro, jedoch darf die Zuzahlung die eigentlichen Kosten des Mittels nicht übersteigen.
Zuzahlungen müssen jedoch nur bis zur Höhe der jeweiligen Belastungsgrenze geleistet werden. Das sind zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von der Zuzahlung bei Medikamenten befreit.
Privat Versicherte erhalten eine Erstattung für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Schlagwort: Medikament
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