Schlagwort: Leiharbeiter

Rechte der Leiharbeiter

Die Kündigung von Leiharbeitnehmern ist erst nach Ablauf einer Wartefrist rechtens, an deren Ende feststeht, dass eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. Sind Entlassungen unvermeidbar, kann der Betriebsrat des Verleihunternehmens Transferkurzarbeit beantragen und hierdurch den direkten Eintritt der Arbeitslosigkeit vermeiden. Darauf weist die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" in ihrer aktuellen März-Ausgabe hin.
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