Schlagwort: Länderneuverschuldungsverbot

Länderneuverschuldungsverbot von Bundesrat besiegelt

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei, im Grundgesetz eine deutlich verbesserte Schuldenbremse für die öffentlichen Haushalte zu installieren. Damit wird eine langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler erfüllt. Die Schuldenbremse sieht für die Länder einen Schuldenstopp ab dem Jahr 2020 in konjunkturellen Normalzeiten vor. Der Bund darf ab dem Jahr 2016 zusätzliche Kredite nur noch im Umfang von höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Das würden derzeit rund acht Milliarden Euro sein.
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