Schlagwort: Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld kann bis zu 24 Monate bezogen werden

Ab sofort kann Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate bezogen werden. Arbeitgeber übernehmen weiterhin die Kosten für Urlaubs- und Krankheitsvergütung und grundsätzlich die hälftigen Sozialbeiträge. Laut ARAG gilt der bis zu 24-monatige Anspruch für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entstanden ist.
Weiterlesen »

Kurzarbeit und Sozialabgaben

Steigt ein Unternehmen auf Kurzarbeit um, übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für die betroffenen Angestellten leisten müsste. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur befristet bis Ende 2010 sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.
Laut einer Neuregelung, die ab Juli 2009 gelten soll, übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Sozialabgaben für den Arbeitgeber bereits ab dem siebten Monat Kurzarbeit.

Wie viel verdiene ich in Kurzarbeit?

Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Gehalt der ausgefallenen Arbeitszeit (bzw. 67 Prozent, wenn der Angestellte Kinder hat). Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus. Kurzarbeitergeld kann bisher für maximal 18 Monate bezogen werden. Ab Juli 2009 beträgt die mögliche Bezugsdauer für Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 auf Kurzarbeit umsteigen, 24 Monate.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, soll der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.

Bei einem Verdienstausfall von mindestens zehn Prozent haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzabeitergeld. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt.

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Heutzutage kann es jeden erwischen. Die Konjunktur schwächelt. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Wer Glück hat, verliert den Job nicht ganz, sondern darf in Kurzarbeit weitermachen. Doch, was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekomme ich, wenn ich doch arbeitslos werde? Die Antworten lesen Sie in unserem Text.

Weiterlesen »

Kurzarbeit: Absicherung in der Rentenversicherung

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kurzarbeit sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt auswirkt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente.
Weiterlesen »

Finanzkrise: Kurzarbeiter haben kaum Nachteile bei der Rente

Kurzarbeit in Zeiten der Finanzkrise: Nicht wenige Betriebe nutzen dieses Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Gut für die betroffenen Beschäftigten: Ihr Rentenversicherungsschutz bleibt praktisch in vollem Umfang erhalten, erklärte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Weiterlesen »