Schlagwort: Krankheit

Beihilfe in der Krankenversicherung

Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.

Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.

Anwartschaftsversicherung

In der privaten Krankenversicherung hat der Kunde das Recht, bei einem längeren Auslandsaufenthalt, finanzieller Notlage oder Arbeitslosigkeit und in diesem Zusammenhang vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherung, seine Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Hierdurch hat er das Recht, die Krankheitskostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Anwartschaftsversicherung nicht mehr gegeben sind.

Anrechnungszeiten

Als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherunge gelten Zeiträume, in denen der Versicherte zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, die aber unter bestimmten Voraussetzungen als rentenrelevante Zeiten berücksichtigt werden können. Gründe hierfür können sein: Arbeitslosigkeit, Krankheit, schulische Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr. Auch die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes werden für die Mutter als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Deutsche ernähren sich nicht gesung genug

Beim Essen zählt für die Mehrheit der Deutschen vor allem eines: Es muss schnell gehen. Gesunde Ernährung bleibt dabei oft auf der Strecke. Und das, obwohl vielen das unausgewogene Essverhalten sogar bewusst ist: Acht von zehn Deutschen ernähren sich nicht so gesund, wie sie gerne möchten.
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Dread Disease

Die Dread Disease (DD)-Versicherung nennt man auch „Critical Illness“ oder „Schwere Krankheiten Versicherung“. Mit der Dread Disease-Versicherung kann sich der Versicherte für den Fall einer schweren Krankheit, wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfakt oder Nierenversagen absichern.

Wenn der Versicherte an einer im Vertrag festgehaltenen Krankheit erkrankt, wird ihm die Versicherungssumme komplett in einem Betrag ausgezahlt. Meistens zahlt die Versicherung, sobald man eine schlimme Diagnose wenige Wochen überlebt.

Es spielt dabei keine Rolle, wie groß die Heilungsaussichten sind oder ob die Arbeit aufgegeben wird oder nicht. Um Hinterbliebene abzusichern, kann man auch eine zusätzliche Todesfallsumme vereinbart werden.
Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Versicherungssumme, dem Versicherungsumfang und der Vertragslaufzeit.

Wenn der Urlaub ausfällt: Mit Reise-Versicherung gut vorgesorgt

reiseversicherung Ein Traumurlaub in der Karibik und dann ein Beinbruch beim Beach-Volleyball. Wer vorzeitig heimfahren muss, kann froh sein, eine Reiseabbruchversicherung zu haben. Wer einen gebuchten Urlaub gar nicht antritt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft hohe Stornokosten sparen. Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen den großen Ferien-Reinfall zumindest finanziell absichern.

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