Schlagwort: Krankenhaus

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung, auch als Anschlussrehabilitation bezeichnet, ist eine medizinische Rehabilitation, die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.

Die Anschlussheilbehandlung kann entweder stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Kosten hierfür tragen die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen. Wie bei einer stationären Behandlung muss der Patient auch bei einer Anschlussheilbehandlung eine Zuzahlung von täglich zehn Euro leisten, dies ist allerdings auf insgesamt 28 Tage pro Jahr begrenzt.

Barmer bietet Kliniksuche im Internet

Ab sofort steht den Versicherten der BARMER das Krankenhaussuchportal "Weisse Liste" über www.barmer.de offen. Das Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten
Patienten- und Verbraucherorganisationen bietet Patienten kompetente, unabhängige und verständliche Hilfe bei der Suche nach dem passenden Krankenhaus.
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Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung Die Spekulationen haben ein Ende. Ab dem ersten Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft und alle gesetzlich Versicherten zahlen einen einheitlichen Beitrag. Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes hat 15,5 Prozent als künftigen Beitrag empfohlen. Und so hat es auch die Koalition bestätigt.
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Freiwillige Meldemöglichkeit für Krankenhäuser für mehr Transparenz

Viele Krankenhäuser erstellen den strukturierten Qualitätsbericht auch im Jahre 2008 freiwillig. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit gegenüber den Patienten mit aktuellen Zahlen zu untermauern und Informationen über das interne Qualitätsgeschehen im Internet bereitzustellen.
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Krankenhausfinanzierung 2009: Beitragszahlern drohen weiter Milliarden-Lasten

Der AOK-Bundesverband befürchtet, dass zu der von der Politik jetzt durchgesetzten Honorarerhöhung für niedergelassene Ärzte um mindestens 2,5 Milliarden Euro nun auch noch eine ebenfalls mindestens 2,5 Milliarden Euro teure Zusatzbelastung zugunsten der Krankenhäuser vom Gesetzgeber beschlossen wird.
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Risiken von Medizinprodukten nicht unterschätzen

Um die Qualität zumindest der häufigsten und wichtigsten Medizinprodukte unter Alltagsbedingungen zu erfassen, fordert der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) die Einführung von verbindlichen Registern.
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