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Gesundheitsfonds 2009: AOK führt neue Krankengeldtarife für Selbständige ein

Wer selbständig ist und krank wird, für den steigt ab 2009 das finanzielle Risiko. Ab diesem Zeitpunkt entfallen nämlich, so will es die Gesundheitsreform, die bisherigen Regelungen des Krankengeldes für Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Als eine der bundesweit ersten Kassen bietet die AOK Baden-Württemberg jetzt Krankengeld-Wahltarife an.

Die Tarife sind laut AOK-Angaben so flexibel gestaltet, dass jeder hauptberuflich Selbstständige die Höhe seines Krankengeldes selbst bestimmen kann. Dabei habe er die Wahl, bis zu 200,00 Euro Krankengeld pro Tag zu erhalten und danach richte sich auch die Prämienhöhe.

Flexibel wählbar ist beim AOK-Tarif auch der Beginn der Krankengeldzahlung, der entweder ab dem 15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit liegen kann.

Neben den Selbstständigen sind auch versicherte Künstler und Publizisten sowie sogenannte unständig oder kurzzeitig Beschäftigte von den Neuerungen zum Jahreswechsel betroffen.

Für diese Personenkreise gäbe es ab Januar ebenfalls neue AOK-Krankengeldtarife, deren Prämienhöhe bei 3,7 Prozent der Einnahmen, für Künstler und Publizisten bei 0,6 Prozent liegen.

Beispiele:

Ein 40-jähriger selbständiger Schreinermeister mit einem Jahreseinkommen von 53.000,00 Euro erhält Krankengeld bis zu 100,00 Euro pro Tag, ab der siebten Woche seiner Arbeitsunfähigkeit. Dafür bezahlt er 31,80 Euro Prämie im Monat.

Ein freier Journalist mit einem Jahreseinkommen von 20.000,00 Euro bekommt für eine monatliche Prämie von 10,00 Euro 70 Prozent seines Einkommens von der dritten bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit als Krankengeld.

Informationen zu den neuen Krankengeldtarifen gibt es bei der AOK, in jedem der 300 KundenCenter in Baden Württemberg oder unter der Telefonnummer 0800 265 29 65 und im Internet unter www.aok-bw.de/wahltarife.

Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg