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TÜV Rheinland: Bei Kleinanhängern vorgeschriebene Stützlasten einhalten

Zum Transport von Arbeitsmaterial nutzen Heimwerker gern einen Kleinanhänger. Wer seinen eigenen Anhänger nur selten benutzt, sollte prüfen, ob dieser noch für den Straßenverkehr zugelassen ist. „Ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt werden, sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus
Anhänger) noch mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren ist oder ob die Klasse BE erforderlich ist.

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