Schlagwort: Kinderfreibetrag

Wird das Kindergeld vermögensabhängig gezahlt?

Nein. Jeder, der die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllt, hat auch Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch auf Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen. Allerdings ermittelt das Finanzamt in der so genannten Günstigerprüfung, ob sich der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag günstiger auf das Ergebnis der Steuererklärung auswirkt. Hier spielt auch die Höhe des eigenen Einkommens eine Rolle.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Im Jahr 2009 steigt der Kinderfreibetrag für jedes Kind von bisher 3.648 Euro auf 3.864 Euro. Mit dem pauschalen BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.160 Euro) ergeben sich dann für zusammen veranlagte Eltern Freibeträge in Höhe von 6.024 Euro anstatt bisher 5.808 Euro. Für getrennt Veranlagte und allein Erziehende gilt die Hälfte.

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Lohnsteuerkarte für 2009! Jetzt Freibeträge eintragen lassen! In diesen Tagen flattern die Lohnsteuerkarten für 2009 in die Briefkästen. Bevor man die Karte dem Chef überreicht, sollte man prüfen, ob ein Eintrag von Freibeträgen möglich ist. Bis Ende November kann man auch noch die Freibeträge für das laufende Jahr eintragen. Eile ist also geboten.

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Bund der Steuerzahler begrüßt Anhebung des Kinderfreibetrages

Formal müssten die höheren Freibeträge erst ab dem Jahr 2010 angewandt werden. Seit dem 6. Existenzminimumbericht wird aber das steuerfrei zu stellende Existenzminimum auf Basis gesamtdeutscher Daten ermittelt, während vorher nur das Datenmaterial der alten Bundesländer herangezogen wurde.
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