Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits für 2011 auf 1.000 Euro erhöht. Vor allem entfällt dafür für weitere 550.000 Arbeitnehmer das lästige Belegesammeln. Entsprechend des Vermittlungsergebnisses vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat den Vereinfachungen nun grünes Licht gegeben. Die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung wird es nicht geben.
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Schlagwort: Kinderbetreuungskosten
Lohnsteuerhilfeverein: Vorläufige Festsetzung des beschränkten Abzugs von Kinderbetreuungskosten
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar.
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