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Achtung: Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten

Zum 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Urlaubslandes hinaus möglich macht. Im Ausland verhängte Geldbußen werden dann von deutschen Behörden verfolgt. Obwohl das Gesetz erst zum Oktober in Kraft tritt, können auch bereits Fahrverstöße zwischen Juni und September geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht.
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