Grundstückseigentümer müssen die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von ihrem Grundstück und angrenzenden Wegen ausgehen können. In diesem Zusammenhang weist die Württembergische Versicherung AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), auf die Kehr- und Streupflicht hin, die nicht erst mit dem ersten Schnee und Glatteis beginne. Bereits im Herbst könne beispielsweise eine Rutschpartie auf nassem Laub für Fußgänger gefährlich werden.
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