Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepartnern benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
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