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Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Versicherungskarte wird offiziell als Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bezeichnet.

Im Prinzip gelten Kfz-Versicherungen im Ausland genauso wie zu Hause. Die „Grüne Versicherungskarte“ gilt im internationalen Kraftverkehr als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. In den meisten Ländern ist die Karte inzwischen überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Jedoch ist die Karte bei der Einreise in einige Länder weiterhin Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollte man die Grüne Karte zumindest bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, kann sie nützlich sein. Der Versicherungsnachweis enthält alle Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Auf der Rückseite sind außerdem die Anschriften der Grüne-Karte-Büros vermerkt, an die sich der Unfallgegner zur Schadensregulierung wenden kann. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

Grüne Karte

Die grüne Versicherungskarte dient im Ausland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es im Ausland zu einem Unfall, besteht in den Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Abkommens ein voller Versicherungsschutz zu den jeweils gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

Innerhalb der EU muss die grüne Karte mittlerweile nicht mehr mitgeführt werden, das amtliche Kennzeichen reicht als Versicherungsnachweis aus. Dennoch empfiehlt es sich, die Karte immer dabeizuhaben, denn sie enthält Daten, die bei Unfällen hilfreich sind. In Italien kommt es zudem immer wieder vor, dass die Polizei nach Unfällen die Vorlage der grünen Karte verlangt.

Bei der Einreise in osteuropäische Länder, die Balkanstaaten und einige andere Länder sollte man den Versicherungsnachweis nach wie vor vorlegen können. Ansonsten kann bei Grenzübertritt der Abschluss einer gesonderten Grenzversicherung verlangt werden.