Schlagwort: gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente

Was leistet die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente?

Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 hat sich einiges in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geändert. Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall der Fälle praktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.
Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten könnte – egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dies im Durchschnitt nur 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.