Angesichts der Entwicklungen und der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik wurde der Gesetzgeber in Deutschland aktiv, um einen Schutzstandard zu entwickeln, der insbesondere Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung adäquat schützt. ARAG Experten erklären, was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat.
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