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Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu

Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu Das Bundesministerium für Familie freute sich noch im Februar über steigende Geburtenzahlen für das vergangene Jahr. Aktuelle Werte des Statistischen Bundesamtes sprechen eher für einen leichten Geburtenrückgang 2008. Was bringen die jüngsten Veränderungen zum Bezug des Elterngeldes und die Kindergelderhöhung 2009? Welche staatliche Förderung steht Eltern zu?


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Wie stelle ich den Antrag auf Kindergeld zur Geburt eines Kindes?

Der Antrag auf Kindergeld ist immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Als Nachweis ist vorzulegen:
Innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gilt die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis.

Weiterhin kann man auch eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, wenn das Kind im selben Haushalt lebt oder eine so genannte Lebensbescheinigung, wenn das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

Was ist ein Zählkind?

Ein Kind, für das zwar kein Kindergeld bezogen wird, kann als so genanntes Zählkind den Kindergeldanspruch der weiteren Kinder erhöhen. Zum Beispiel: Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder, der Mann hat ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung, das bei der Mutter lebt, die auch das Kindergeld für dieses Kind erhält. Wenn nun die zweite Frau ihren Gatten als Berechtigten angibt, kann dessen erstes Kind als Zählkind mitgerechnet werden. Die Eheleute erhalten nun zwar kein Kindergeld für dieses Kind, jedoch werden die weiteren Kinder als zweites, drittes und viertes Kind angerechnet. So kann die Familie insgesamt mehr Kindergeld erhalten, weil das Kindergeld nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist. Für das vierte Kind gibt es den höchsten Betrag.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie wie viel Kindergeld Ihnen insgesamt zusteht

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?

Die Riester-Rente lohnt sich natürlich in erster Linie für alle, die zulagenberechtigt sind. Anspruch auf staatliche Förderung haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere die Förderung sichern. Wer zu den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehört, lesen Sie unter der Frage „Wer bekommt die Förderung?“

Gerade für junge Familien mit noch eher geringem Einkommen ist die private Altersvorsorge über Riester eine lohnende Investition: Von einem niedrigen Einkommen muss auch eine geringere Mindestsparleistung erbracht werden, die Höchstförderung ist für alle Einkommensgruppen gleich. So kann für Familien mit geringem Verdienst die Zulage vom Staat sogar höher ausfallen als die eigentlich zu zahlenden Beiträge, ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr wird allerdings immer fällig.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Um die volle Riester-Zulage zu erhalten, muss man einen bestimmten Eigenanteil in den Riester-Vertrag zahlen – den Mindesteigenbeitrag. Dieser beträgt für das Jahr 2008 vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Allerdings werden in den Mindesteigenbeitrag die staatlichen Zulagen gleich mit eingerechnet.

Ein Beispiel:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.