Schlagwort: Erwerbsminderungsrente

Wie hoch sollte die Rente sein?

Erkundigen Sie sich, wie hoch Ihre Rentenansprüche wären. Summieren Sie die Einkünfte, die Ihnen blieben, wenn Sie Ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen könnten. Wie viel Geld würde Ihnen monatlich zur Verfügung stehen, etwa durch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte des Partners? Betriebsrente und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie die Summe dieser Erträge von Ihrem bisherigen Nettoeinkommen abziehen, erhalten Sie die Versorgungslücke, die mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden muss. Beachten Sie bei der Errechnung der Versorgungslücke, dass Sie auch bei Berufsunfähigkeit weiter Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Die Berufsunfähigkeitsrente deckt schließlich nur den Zeitraum ab, in dem Sie normalerweise erwerbstätig wären. Sie sollten deshalb auch noch Geld für die Altersvorsorge zurücklegen können.

Was leistet die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente?

Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 hat sich einiges in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geändert. Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall der Fälle praktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr.
Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten könnte – egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind dies im Durchschnitt nur 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.