Eine so genannte Kapital-Lebensversicherung zahlt die Versicherungssumme auch im Erlebensfall und eignet sich somit auch als Alternative zur privaten Altervorsorge. Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten aus und ist somit eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Schlagwort: Erlebensfall
Tritt eine Risikolebensversicherung nur im Todesfall in Kraft?
Ja. Denn im Gegensatz zu einer Kapital-Lebensversicherung, die auch im Erlebensfall zahlt, ist die Risikolebensversicherung keine Alternative zur Altersvorsorge. Aus diesem Grund ist die Risikolebensversicherung auch wesentlich günstiger als eine Kapital-Lebensversicherung.