Schlagwort: Eigentum

Bausparen

Eine bequeme und einfache Möglichkeit, an das notwendige Kapital für eine solide Immobilienfinanzierung zu kommen, bietet das Bausparen. Mit überschaubaren Sparbeiträgen und staatlicher Bauförderung schafft man die Grundlage für Wohneigentum. Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus
dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen.

Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen. Damit erfüllt man umso schneller alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens.

Bausparkassen zahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Dieser Zinssatz ist im Vergleich zu anderen Anlageformen sehr niedrig. Dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit.

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, sobald sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest. Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt, wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht sind. Diese Bewertungszahl ist von der Spardauer, dem Guthaben, aber auch der Bonität des Bausparers abhängig.
Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten, einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Am Bewertungsstichtag muss das Mindestsparguthaben erreicht sein. Das Mindestsparguthaben beträgt je nach Bausparkasse und Tarif in der Regel zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme. Der Bausparvertrag muss über eine ausreichend hohe Bewertungszahl verfügen. Diese hängt auch von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab
Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt sein Anspruch auf das Darlehen. Wer auf das Bauspardarlehen verzichtet, erhält in der Regel einen zusätzlichen Bonuszins von der Bausparkasse.

Wie kann ich Hypothekenkredite vergleichen?

Wer eine Immobilie finanzieren will, sollte sich eine Checkliste zusammenstellen, um die Angebote der verschiedenen Kredit-Anbieter richtig zu vergleichen. Nicht immer ist die Baufinanzierung mit dem niedrigsten Zinssatz auch die günstigste.

Die Zinsen können mit einem Vergleichsrechner schnell verglichen werden. Danach sollte man bei den zinsgünstigen Anbietern individuelle Angebote anfordern. Dabei sollte man immer komplette Angebote mit vollständigem Zins- und Tilgungsplan einholen. Vorsicht auch mit schnellen Unterschriften bei der nächstbesten Bank. Ein Vertrag bindet Sie über einen lange Zeit an diese Bank.
Jede Immobilienfinanzierung ist genauso individuell wie die Immobilie selbst. Daher sollte man besonderen Wert auf die Zusatzvereinbarungen legen: Sind Sondertilgungen kostenfrei möglich? Normalerweise sollten fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme pro Jahr zusätzlich getilgt werden können.
Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte mit klaren Formulierungen. Klären Sie auch rechtzeitig ab, ob und ab welchem Zeitpunkt Bereitstellungszinsen fällig werden. Viele Banken verlangen ab dem dritten Monat 0,25 Prozent der Darlehenssumme.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kreditinstitut auch Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Ihrem Finanzierungskonzept mitberücksichtigt und Ihnen bei der Beantragung der Mittel zur Seite steht.
Um ein Angebot für eine Finanzierung einzuholen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

– Einkommensnachweis
– Eigenkapitalnachweis
– Kaufvertrag / Werkvertrag
– Gesamtkostenaufstellung
– Wohn- und Nutzflächenberechnung
– Grundbuchauszug
– Bauzeichnungen (Grundrisse, Querschnitte, Ansichten)
– Baugenehmigung
– Die entsprechenden Verträge bei Kaufpreisfinanzierungen, Erbauseinandersetzungen und Erbbaurechtsbeleihungen
– Bei Beleihung von Wohnungseigentum die Teilungserklärung
– Bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen eine Aufstellung der beabsichtigten Arbeiten bzw. eine Zusammenstellung der Kostenvoranschläge
– Bei Mietwohnungsbeleihungen die Ertragsaufstellung mit Mieterverzeichnis und den Hauptmietverträgen
– Bei Grundstücksteilungen die Teilungsgenehmigung
– Flurkarte mit eingezeichneter Gebäudelage

Was bedeutet Bauen für mich und für meine Familie?

Wer baut, kann sein Heim nach eigenen Vorstellungen gestalten. Ein Haus dient zudem als Kapitalanlage und Altersvorsorge zugleich.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie, die eine Kaltmiete von 500 Euro monatlich bezahlt, gibt nach 30 Jahren, bei einer Mietsteigerung von nur zwei Prozent pro Jahr, bereits mehr als 900 Euromonatlich für die Miete aus.
Insgesamt sind das mehr als 240.000 Euro. Dieses Geld ist bei Mietzahlungen verloren. Wer es stattdessen in sein Wohneigentum steckt, investiert langfristig für seine Zukunft. Wer baut, braucht allerdings eine gewisse Summe an Geld schon zu Beginn der Finanzierung und bindet sich langfristig durch Nachzahlungen. Daher sollte man bei der Baufinanzierung auf günstige und sichere Konditionen achten.

Kann ich im Eigenheim wirklich kostenlos wohnen?

Zunächst einmal ist der Kauf von Wohneigentum teuer. In den ersten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Belastung für den Bauherren oder Käufer wesentlich höher als für den Mieter. Zu den Tilgungsraten kommen schließlich noch Hypothekenzinsen und Nebenkosten dazu.
Nach Abschluss der Tilgung profitiert der Eigentümer jedoch von seinen Entbehrungen, da er wesentlich günstiger wohnt, besonders wenn man die konstante Mietsteigerung berücksichtigt. Der Eigentümer hat also später mehr von seiner Rente und trägt so zu seiner Altersvorsorge bei.
Was bei der Werbung fürs Eigenheim oft übersehen wird: Eigentümer müssen selbstverständlich auch Betriebskosten zahlen. Diese Gebühren für Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, Reparaturen und anderes sind im Gegensatz dazu in der Mietzahlung gewöhnlich enthalten.
Der Nebenkostenanteil macht etwa ein Drittel, manchmal sogar die Hälfte der Miete aus und fällt natürlich auch dann an, wenn man in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnt. Man spart daher nicht pauschal die ganze Miete.

Die einfache Formel „Miete gleich Abzahlung“ funktioniert also nicht. Hinzu kommt, dass Wohneigentum instand gehalten werden muss. Ist die Immobilie abgezahlt, kommen auf den Besitzer früher oder später Renovierungskosten zu, etwa weil das Dach undicht geworden ist oder eine neue Heizung eingebaut werden muss. Sind die Schulden getilgt, spart man zwar die Mietkosten, das allein garantiert aber noch keine ausreichende Altersvorsorge.

Auf der anderen Seite kann aber auch ein Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen finanziell belastet werden. Denn der Vermieter darf zwar nicht die Instandhaltungskosten jedoch die Kosten für eine Modernisierung zu elf Prozent auf die Jahresmiete umlegen.