Schlagwort: Eigenheim

Trotz Leitzinserhöhung: Zinsen für Immobilienkredite wieder unter 5-Prozent-Marke

Darlehensnehmer können sich aktuell über leicht fallende Zinsen freuen:  Nachdem die Konditionen für zehnjährige Immobilienkredite zuletzt ein 6-Monatshoch von über 5 Prozent erreicht hatten, könnten Darlehen in den kommenden Tagen wieder zu Konditionen von unter 5 Prozent aufgenommen werden.
Weiterlesen »

Was ist Wohn-Riester?

Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.

Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.

Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.

Kein Pfusch am Bau mit der richtigen Finanzierung

Wer sich heute seinen Traum vom Eigenheim erfüllen will, kann sich über niedrige Zinsen für Baukredite freuen. Nach einer aktuellen Studie kennen aber nur wenige Häuslebauer alle günstigen Formen der Baufinanzierung. Zudem sind viele Banken durch Kreditverkäufe in Verruf gekommen. Wer vergleicht, vermeidet den Finanz-Pfusch am Bau.


Weiterlesen »

Einmillionster Förderkredit für Wohneigentum: Seit 1996 Förderkredite in Höhe von 50 Mrd. EUR vergeben

Seit Programmstart vor zwölf Jahren hat die KfW Förderbank im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms zusammen mit den Banken und Sparkassen eine Million Bauherren und Käufer bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden unterstützt. Insgesamt wurde ein Kreditvolumen von fast 50 Mrd. EUR bewilligt. Das sind 225 Kredite pro Tag.
Weiterlesen »

Verband deutscher Pfandbriefbanken begrüßt Verzicht auf Eingriff in Hypothekenkreditmarkt

„Wir freuen uns über die klaren Worte des EU-Kommissars McCreevy. Sie unterstreichen die Bedeutung von Stabilität und Verbrauchervertrauen in dieser von der Krise an den Kapitalmärkten geprägten Zeit“, so Louis Hagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp), heute in Berlin.
Weiterlesen »

Schwäbisch Hall warnt vor Eingriff in die Wohnungsbauprämie

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall begrüßt grundsätzlich die geplante Einbeziehung von Wohneigentum in die Altersvorsorgeförderung, hält aber erhebliche Nachbesserungen an den bekannt gewordenen Eckpunkten des Koalitions-Konzepts für notwendig.
Weiterlesen »