Schlagwort: Eigenheim

Wie funktioniert die staatliche Förderung durch Wohnriester

Beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um ein Haus zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.
Bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit dem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird schließlich zur Immobilienfinanzierung genutzt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. In diesem Fall muss die Immobilie aber noch 20 Jahre gehalten werden.
Oder der Riester-Sparer nutzt die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahre wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an sein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von zehn Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue selbst genutzte Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Wie verläuft die Wertentwicklung meiner Immobilie?

Wer heute kauft oder baut, tut dies in erster Linie um später günstig zu wohnen und sieht das Eigenheim nicht unbedingt als Geldanlage, die hohe Rendite abwerfen muss. Allerdings wird man das Haus früher oder später vielleicht wieder verkaufen – etwa weil sich der Haushalt nach dem Auszug der Kinder verkleinert hat. Dann sollte der Wert der Immobilie mindestens parallel zur Inflationsrate gestiegen sein.
Bausparkassen und Makler heben gern den Schutz vor schleichender Geldentwertung hervor, den die Immobilie als Sachwert bietet. Langfristig ist das auch richtig, wenn Haus oder Wohnung gut instand gehalten werden. Allerdings darf man nicht vergessen, dass auch Immobilien mitunter starken Kursschwankungen unterliegen, denn ihr Preis wird von Angebot und Nachfrage geregelt.
Wer zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen will oder muss, wird unter Umständen sogar ein Verlustgeschäft machen.

Kann ich im Eigenheim wirklich kostenlos wohnen?

Zunächst einmal ist der Kauf von Wohneigentum teuer. In den ersten zehn bis fünfzehn Jahren ist die Belastung für den Bauherren oder Käufer wesentlich höher als für den Mieter. Zu den Tilgungsraten kommen schließlich noch Hypothekenzinsen und Nebenkosten dazu.
Nach Abschluss der Tilgung profitiert der Eigentümer jedoch von seinen Entbehrungen, da er wesentlich günstiger wohnt, besonders wenn man die konstante Mietsteigerung berücksichtigt. Der Eigentümer hat also später mehr von seiner Rente und trägt so zu seiner Altersvorsorge bei.
Was bei der Werbung fürs Eigenheim oft übersehen wird: Eigentümer müssen selbstverständlich auch Betriebskosten zahlen. Diese Gebühren für Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, Reparaturen und anderes sind im Gegensatz dazu in der Mietzahlung gewöhnlich enthalten.
Der Nebenkostenanteil macht etwa ein Drittel, manchmal sogar die Hälfte der Miete aus und fällt natürlich auch dann an, wenn man in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnt. Man spart daher nicht pauschal die ganze Miete.

Die einfache Formel „Miete gleich Abzahlung“ funktioniert also nicht. Hinzu kommt, dass Wohneigentum instand gehalten werden muss. Ist die Immobilie abgezahlt, kommen auf den Besitzer früher oder später Renovierungskosten zu, etwa weil das Dach undicht geworden ist oder eine neue Heizung eingebaut werden muss. Sind die Schulden getilgt, spart man zwar die Mietkosten, das allein garantiert aber noch keine ausreichende Altersvorsorge.

Auf der anderen Seite kann aber auch ein Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen finanziell belastet werden. Denn der Vermieter darf zwar nicht die Instandhaltungskosten jedoch die Kosten für eine Modernisierung zu elf Prozent auf die Jahresmiete umlegen.

Bau- und Gebäudeversicherungen

Beim Eigenheimbau gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu versichern.
Nach der Fertigstellung erlöschen einige, andere gehen in eine neue Versicherung über, wieder andere müssen neu abgeschlossen werden. Aber welche Bau- und Gebäudeversicherungen sind wirklich notwendig?
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Muss ich das vorzeitig entnommene Geld wieder in den Vertrag zurückzahlen?

Kapital, das aus einem ab 2008 abgeschlossenen Riestervertrag noch während der Laufzeit entnommen wird, muss in Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden. Für vor 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt die Mindestentnahmesumme von 10.000 Euro noch bis Ende 2009.
Vor 2008 galt zur Rückzahlung folgende Regelung:
Bis zum 65. Lebensjahr hatte man Zeit, die Summe zwischen 10.000 und 50.000 Euro wieder auf sein Ansparkonto einzuzahlen. Die Frist begann im übernächsten Jahr nach der Entnahme. Die Rückzahlung musste in monatlichen gleichbleibenden Raten erfolgen.
Wenn der Sparer sein Eigenheim wieder verkauft oder anderweitig aufgibt, muss er den offenen Restbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen oder das Geld in ein selbstgenutztes Ersatzobjekt investieren.
Geschieht dies nicht, spricht man von schädlicher Verwendung.

Wie läuft die Besteuerung, wenn ich mich für Wohn-Riester entscheide?

Auch bei der Eigenheimrente soll wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt werden: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, das dort erfasste Guthaben wird schließlich in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Nur: Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

Bausparen: Neue Spielregeln zur Wohnungsbauprämie

Wohnungsbaupraemie Für viele Deutsche führt der Weg zum eigenen Haus immer noch über den guten alten Bausparvertrag. Das liegt sicher auch an der staatlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Ab 2009 dürfen geförderte Bausparguthaben jedoch nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Was diese Änderung für Ihren Bausparvertrag bedeutet, lesen Sie in unserem Text.
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