Bundestag beschließt in 2. und 3. Lesung Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Heimverträge werden auch zukünftig nach bundesweit einheitlichen rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist die wichtigste Konsequenz, die sich aus dem heutigen Beschluss des Bundestages ergeben.
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