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Bürgschaften

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Die gesetzliche Grundlage sind die Paragraphen §765-778 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kreditinstitute verlangen in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der sich der Bürge verpflichtet, die Zahlung zu übernehmen, wenn der Hauptschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit Beendigung des Kreditverhältnisses ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Bürgen aus seiner Verpflichtung zu entlassen. Zur Sicherung von Ratenkrediten ist eine Bürgschaft in der Regel nicht üblich.