Derjenige, der im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter genannt ist, erhält die Versicherungssumme. Wurde kein Bezugsberechtigter genannt, haben die rechtmäßigen Erben des Versicherten Anspruch auf die Versicherungssumme.
Schlagwort: Bezugsberechtigter
Welche Personen sind am Vertrag zur Risikolebensversicherung beteiligt?
Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Versicherer eine Risikolebensversicherung ab und zahlt die monatlichen bzw. jährlichen Prämien. Der Versicherungsnehmer kann, muss aber nicht selbst der Versicherte sein. Er kann auch eine Risikolebensversicherung für eine andere Person abschließen.
Die Person, die im Versicherungsschein als Bezugsberechtigter genannt ist, erhält im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme.