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TK zahlt Kosten für Impfung gegen Rotaviren bei Säuglingen

Rotaviren sind die häufigste Ursache von Magen-Darm-Infektionen bei Säuglingen. Inzwischen gibt es zwei Impfstoffe, die das in den allermeisten Fällen verhindern. Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt ab sofort die Kosten für diese Schluckimpfung, die ab dem Alter von sechs Wochen möglich ist.
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Fragen und Antworten zum Thema IGeL: Neue Patientenbroschüre der Bundesärztekammer

Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz „IGeL“. Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen.
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Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Zahnersatz nur einen Festzuschuss.
Das sind durchschnittlich 50 Prozent der Regelversorgung (kostengünstigste Standardbehandlung). Die verbleibenden Kosten muss der Versicherte selbst bezahlen. Welche gegebenenfalls die kostengünstigste Standardbehandlung ist, hängt vom zahnärztlichen Befund ab.
Für den schadhaften Backenzahn zum Beispiel gibt es als Regelversorgung eine nicht verblendete Vollgusskrone. Die Kosten werden bei 234,62 Euro angesetzt. Die Kasse bezahlt als Festzuschuss 50 Prozent, also 117,31 Euro.

Dieser Betrag erhöht sich auch dann nicht, wenn der Versicherte sich für eine teurere Behandlungsart, etwa eine Krone mit Keramikverblendung, entscheidet. In dem Fall sind die Gesamtkosten bei etwa 500 Euro anzusetzen. Der Festzuschuss der Krankenkasse bleibt aber bei 117,31 Euro. Den Differenzbetrag muss der Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen.
Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, können für den Patienten besonders teuer werden.
Denn im Gegensatz zur Regelversorgung schreibt die Kasse dem Zahnarzt nicht vor, wie viel er für besondere Versorgungsleistungen verlangen darf. Die Abrechnung erfolgt hier nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ).
Allerdings können die Patienten die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse erhöhen, indem sie regelmäßig zu Zahnvorsorgeuntersuchungen gehen und dies durch einen Stempel in ihrem Bonusheft belegen können.

Gibt es auch Medikamente, für die ich keine Zuzahlung leisten muss?

Die Krankenkassen können seit 2006 besonders günstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter einem Festbetrag liegt, das ist der Höchstbetrag, den die Kassen bezahlen müssen.

Hierbei handelt es sich in der Regel um Generika, die zwar den gleichen Wirkstoff enthalten wie das Originalmedikament, die aber nach Ablauf des Patentschutzes als so genanntes Nachahmerpräparate preiswerter auf den Markt kommen.

Es gibt eine offizielle Liste aller von der Zuzahlung befreiten Medikamente. Diese Liste finden Sie hier.

Mittlerweile sind bereits rund 12.000 Medikamente von der Zuzahlung befreit. Man sollte also seinen Arzt bitten, eines dieser Arzneimittel oder nur den entsprechenden Wirkstoff zu verschreiben, bzw. in der Apotheke nach einem wirkstoffgleichen, zuzahlungsbefreiten Mittel fragen.

Welche Leistungen können nach 2007 wegfallen?

Einige Leistungen, die bisher von den Versicherungen übernommen wurden, können ab dem ersten April wegfallen. So müssen die Krankenkassen unter anderem nicht mehr für die von Schönheitsoperationen, Piercings oder Tattoos verursachten Folgeerkrankungen aufkommen.
Auch die Behandlung mit neuen, besonders teuren Medikamenten müssen die Kassen zukünftig nicht mehr ohne weiteres bezahlen. So muss der behandelnde Arzt auf Verlangen der Krankenkasse die Meinung eines zweiten Arztes einfordern.
Aber auch für den Patienten können einzelne Leistungen günstiger werden. Die Krankenkassen sind nämlich dazu berechtigt, Rabattverträge mit den Pharmakonzernen abzuschließen. Medikamente von den entsprechenden Firmen erhält der Patient dann ganz oder teilweise ohne Zuzahlung.

AOK: Unnötige Panikmache der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Als Verunsicherungskampagne der Patienten und unnötige Panikmache wertet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Ankündigung der AOK, dass die Krankenkasse jetzt mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und MEDI Vertragsverhandlungen aufnehmen wird.
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