Die Zuteilungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der Ablauf der Mindestsparzeit und ein Mindestsparguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht sind. Zudem gilt eine von der Bausparkasse ermittelte Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf.
Schlagwort: Bewertungszahl
Was ist die Mindestbewertungszahl?
Damit man seinen Bausparvertrag zugeteilt bekommt, ist das Erreichen einer bestimmten Mindestbewertungszahl Voraussetzung. Die Mindestbewertungszahl lässt sich aus der Höhe des Bausparguthabens errechnen. Die Höhe der Bewertungszahl entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrages.
Was bedeutet Bewertungszahl?
Die Bewertungszahl ist der Schlüssel für die Reihenfolge bei der Zuteilung. Sie wird an den Stichtagen der Bausparkassen für alle Verträge berechnet, die sich in der Ansparphase befinden. Die Bewertungszahl dient der Bausparkasse dazu, die Reihenfolge der auszuzahlenden, zugeteilten Bausparverträge festzulegen. Der Bausparvertrag mit der höchsten Bewertungszahl wird als erstes und der Bausparvertrag mit der niedrigsten Bewertungszahl als letztes ausgezahlt.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist eine Kennziffer, nach der sich die Reihenfolge der Zuteilung der Bausparverträge richtet. In die Bewertungszahl gehen die Höhe des Sparguthabens sowie die Sparzeit selbst ein. Dabei gilt das Zeit-mal-Geld-Prinzip, d.h. je mehr Geld angespart und je länger die Sparzeit ist, umso höher fällt die Bewertungszahl aus.