Die ärztliche Diagnose muss der Versicherung vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann die Versicherung auch selbst Ärzte zur Feststellung der Berufsunfähigkeit berufen.
Die ärztliche Diagnose muss der Versicherung vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann die Versicherung auch selbst Ärzte zur Feststellung der Berufsunfähigkeit berufen.