Schlagwort: Beleihungsgrenze

Was bedeuten Beleihungswert und Beleihungsgrenze?

Der Beleihungswert ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein Wert, der den aktuellen Verkaufswert nicht übersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70 bis 90 Prozent des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert ist Ausgangswert für die Beleihungsgrenze.

Beleihungsgrenze

Baudarlehen dürfen einen bestimmten Teil des Wertes eines Pfandobjektes nicht überschreiten und man spricht sinngemäß von einer Beleihungsgrenze. Hypothekenbanken dürfen im erstrangigen Bereich z.B. nur 60 von Hundert des Wertes eines Pfandobjektes beleihen. Bausparkassen können im zweitrangigen Bereich bis zu 80 von Hundert des Wertes des bebauten Grundstückes beleihen.