Der Basiszinssatz laut Bürgerlichem Gesetzbuch dient als Grundlage zur Berechnung der Verzugszinsen. Er wird von der Deutschen Bundesbank berechnet und jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres veröffentlicht
Schlagwort: Basiszinssatz
Basiszinssatz: Ab 1. Januar 2009 bei 1,62 Prozent
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
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