Schlagwort: Baby und Familie

In Mietverträgen darf Musizieren nicht ausgeschlossen werden

Auch wenn einem bei ersten Blockflöten- oder Geigenversuchen der lieben Nachbarskinder fast die Ohren abfallen: Musizieren in Mietverträgen generell zu untersagen, gilt als unzulässig und deshalb als unwirksam, sagt Ulrich Roperz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes in Berlin, im Apothekenmagazin „BABY und Familie“.
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