Schlagwort: Auszubildende

Azubi in der Krankenversicherung

Ein Auszubildender ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wie jeder andere Arbeitnehmer. Zur Hälfte trägt er die Versicherungsbeiträge selbst, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Verdient der Auszubildende allerdings weniger als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge wie auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge komplett. Der Auszubildende zahlt dann nichts hinzu.

BAföG

Die Abkürzung BAföG steht nicht nur für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern auch allgemein für die staatliche Unterstützung, die Schüler und Studenten erhalten können. Für Studierende und Auszubildende an Akademien und Fachschulen gilt die Regel: Eine Hälfte erhalten sie als zinsloses Darlehen, die andere Hälfte bekommen sie geschenkt. Durch BAföG geförderte Schülerinnen und Schüler müssen kein Geld zurückzahlen. Sie erhalten die staatliche Förderung als hundertprozentigen Zuschuss.

Ausbildungskosten

Kosten, die der Steuerzahler für seine berufliche Ausbildung zahlt, kann er steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kosten der Berufsausbildung des Ehepartners.

Hierzu zählen unter anderem Lehrmaterialien oder Studiengebühren. Theoretisch können auch Studenten oder Auszubildende für ihre erste Ausbildung diese Kosten steuerlich geltend machen. Jedoch erzielen diese meist kein entsprechendes Einkommen um die Kosten tatsächlich Steuer mindernd abzusetzen.

Techniker Krankenkasse sucht 150 neue Auszubildende für 2010

150 freie Plätze warten bei der Techniker Krankenkasse (TK) auf neue Auszubildende. Ab dem 1. August 2010 können Jugendliche an über 50 Standorten im Bundesgebiet in insgesamt fünf Ausbildungsberufen starten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Sozialversicherungsfachangestellten und den Kaufleuten im Gesundheitswesen.
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