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Auslandsversicherungsschutz

In der privaten Krankenversicherung besteht für den Zeitraum von drei Monaten Versicherungsschutz, wenn sich der Versicherte innerhalb Europas aufhält. Außerhalb Europas gilt der private Versicherungsschutz in der Regel nur für den ersten Monat. Ist der Patient jedoch nicht reisefähig, kann der Krankenversicherungsschutz auch außerhalb Europas um zwei Monate verlängert werden.