Schlagwort: Auslandsreise Krankenversicherung

Welche Personen umfasst der Familientarif?

Der Familientarif ist oft günstiger, als wenn sich jede reisende Person einzeln versichert. Bedingung ist natürlich, dass die betreffenden Personen auch überwiegend gemeinsam reisen.
Was eine Familie ist und wie diese versichert ist, das definieren die Versicherer ganz unterschiedlich. Viele Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene und mitreisende Kinder bis zum Alter von 21 Jahren. Bei anderen sind Kinder versichert, solange sie in der Ausbildung sind. Sie müssen im Versicherungsvertrag namentlich genannt sein. Suchen Sie sich den Tarif, der zu Ihnen und Ihren Kindern passt.

Auch wenn zwei Erwachsene allein Reisen, gilt der Familientarif. Die reisenden Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. So können zum Beispiel auch zwei Freundinnen mit ihren Kindern verreisen.

Wie definieren die Versicherungen den Familientarif?

Der Familientarif ist oft günstiger, als wenn sich jede reisende Person einzeln versichert. Bedingung ist natürlich, dass die betreffenden Personen auch überwiegend gemeinsam reisen.
Was eine Familie ist und wie diese versichert ist, das definieren die Versicherer ganz unterschiedlich. Viele Familienprämien gelten für maximal zwei Erwachsene und mitreisende Kinder bis zum Alter von 21 Jahren. Bei anderen sind Kinder versichert, solange sie in der Ausbildung sind. Sie müssen im Versicherungsvertrag namentlich genannt sein. Suchen Sie sich den Tarif, der zu Ihnen und Ihren Kindern passt.

Auch wenn zwei Erwachsene allein Reisen, gilt der Familientarif. Die reisenden Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. So können zum Beispiel auch zwei Freundinnen mit ihren Kindern verreisen.

Übernimmt meine Reisekrankenversicherung auch Impfungen und andere Kosten, die im Vorfeld der Reise entstehen?

Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten nur für die Dauer der Reise. Leistungen wie Impfungen und andere vorbeugende Maßnahmen zahlt sie nicht. Erkundigen Sie sich dennoch über nötige Impfungen und schützen Sie sich so vor Infektionen. So bleibe Sie selber gesund und riskieren keinen Streit mit Ihrer Reiseversicherung. Denn wer zum Beispiel ohne Malaria-Prophylaxe in ein Malaria-Gebiet fährt, dem kann es schnell passieren, dass man ihm grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Dann verweigert die Versicherung eventuell die Leistung. Eine gute Prävention liegt in Ihrem eigenen gesundheitlichen Interesse.

Welche Ereignisse sind meist nicht in der Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten?

Bei klassischen Reiseversicherungen gelten zahlreiche Ausschlüsse. Wer einen bestimmten Ausschluss nicht hinnehmen möchte, sollte, wenn möglich, eine Extra-Versicherung für das Risiko abschließen.

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
  • Vorfälle, die ein Versicherter vorsätzlich oder gesetzeswidrig und in krimineller Absicht verursacht hat.
  • Kriegsereignisse und Gewalttätigkeiten bei öffentlichen Ansammlungen. Wer also seinen Urlaub in einer Krisenregion verbringt oder während der Reise an gewalttätigen Demonstrationen teilnimmt, ist nicht gegen Schäden abgesichert.
  • Selbstmorde und Unfälle, die durch eine psychische Störung hervorgerufen werden.
  • Expeditionsreisen in unerschlossene oder unerforschte Regionen.
  • Unfälle durch Risiko- und Extremsportarten. Dazu gehören unter anderem Rafting, Klettern, Snowboarding oder Paragliding.
  • Unfälle unter großem Alkohol- oder Drogeneinfluss sind auch ausgeschlossen.
  • Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen.
  • Schäden an Sachen, die geliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen werden oder die durch deren Benutzung entstehen.
  • Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente
  • Auf der Reise mitgeführte Tiere.
  • Antiquitäten und Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert.

Wozu brauche ich eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung sichert eventuell eintretende Notfälle auf Reisen ab. Sie besteht aus verschiedenen Leistungen, die je nach Bedarf gewählt werden können. Dazu gehören die Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskosten- sowie eine Reisabbruchversicherung.

Nicht nur Versicherungen bieten Reiseschutz an. Man kann auch bei seinem Reiseveranstalter eine Police abschließen. Ebenso bieten Motorrad- und Autofahrer-Vereinigungen (wie zum Beispiel der ADAC) Reiseversicherungen an.