Schlagwort: Arbeitslose

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


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Arbeitslosigkeit

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war.

Wer trotz Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann einen Antrag auf Unterstützung nach Hartz IV auf das so genannte Arbeitslosengeld II stellen.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das komplette vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Über unseren Arbeitslosengeld-Rechner können Sie schon im Voraus berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld möglicherweise ausfällt. Den tatsächlichen Anspruch erfahren Sie jedoch nur von der Arbeitsagentur.

Wird das Kindergeld bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder ALG II angerechnet?

Das Kindergeld wird bei der Bedarfsberechnung zum ALG II als Einkommen mit berechnet. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist jedoch unabhängig vom Kindergeld, da es eine Versicherungsleistung ist, für die der Arbeitslose regelmäßig eingezahlt hat.
In diesem Hartz IV-Rechner ermitteln Sie, wie viel ALG II Ihnen voraussichtlich zusteht.