Schlagwort: Arbeitslos

Bekomme ich bei Kündigung nach Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn es in der Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit. Gleichzeitig erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld. Denn eine wichtige Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Der Arbeitsausfall ist nicht mehr vorübergehend.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


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Arbeitslosigkeit

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass man in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig war.

Wer trotz Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann einen Antrag auf Unterstützung nach Hartz IV auf das so genannte Arbeitslosengeld II stellen.

Anwartschaftsversicherung

In der privaten Krankenversicherung hat der Kunde das Recht, bei einem längeren Auslandsaufenthalt, finanzieller Notlage oder Arbeitslosigkeit und in diesem Zusammenhang vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherung, seine Krankheitskostenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Hierdurch hat er das Recht, die Krankheitskostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen für die Anwartschaftsversicherung nicht mehr gegeben sind.

Wie verläuft eine Finanzierung mit laufender Tilgung?

Die Finanzierung mit einer laufenden Tilgung ist die klassische Art der Finanzierung. Bei dieser Form zahlt man das Darlehen in gleich bleibenden Beträgen zurück. Ein Teil dieser Beträge dient der Darlehenstilgung, ein weiteres kommt als Zins hinzu.
Im Verlauf der Rückzahlung sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt. Man sollte eine anfängliche Tilgung von mindestens einem Prozent vereinbaren. Um das Geld schneller zurückzahlen zu können, können Sie einen höheren Tilgungssatz wählen.
Eine Absicherung des Finanzierungsvertrags ist möglich mit einem Finanzierungsschutzbrief oder einer Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung. Ein Finanzierungsschutzbrief sichert Sie für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit und des Todes ab. Die Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung bietet sich für Kapitalanleger an.

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

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Heutzutage kann es jeden erwischen. Die Konjunktur schwächelt. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Wer Glück hat, verliert den Job nicht ganz, sondern darf in Kurzarbeit weitermachen. Doch, was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekomme ich, wenn ich doch arbeitslos werde? Die Antworten lesen Sie in unserem Text.

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Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Das Guthaben in einem Riester-Vertrag bleibt bei der Berechnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Und auch der zu entrichtende Mindestbeitrag (um die Förderung zu erhalten) wird von dem verfügbaren Einkommen abgezogen, wenn man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt.

Muss ich den Vertrag kündigen, wenn ich arbeitslos werde?

Auch in einer finanziellen Zwangslage wie einer Arbeitslosigkeit sollte man am besten nicht kündigen – sondern stattdessen den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen. Denn: Bei der Beitragsfreistellung werden die bis dahin eingezahlten Beiträge und die bis dahin gewährten Zulagen weiter verzinst bis zum Ablauf des Vertrags im Rentenalter. In dieser Zeit besteht allerdings kein Anspruch auf Grund- oder Kinderzulage sowie auf Steuervergünstigungen.

Und die Nichtzahlung schlägt sich natürlich in einer geringeren Rentenauszahlung nieder. Jedoch kann man die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufnehmen.
Doch auch in der Arbeitslosigkeit kann man weiter riestern. Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, ist förderberechtigt, da er auch weiterhin bei der Rentenversicherung pflichtversichert ist. Wer trotz eines finanziellen Engpasses mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlt, kann in der Regel seine vollen Zulagen erhalten. Maßgebend sind aber grundsätzlich die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres.

Muss ich meinen Riester-Vertrag auflösen, wenn ich auf Hartz IV angewiesen bin?

Nein. Riester-Kapital ist Hartz IV-sicher, es wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs nicht als Vermögen mitgerechnet, der Vertrag muss also nicht aufgelöst werden. Außerdem kann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Zahlung ausgesetzt werden, dann werden allerdings auch keine Zulagen gezahlt.