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Was muss ich tun, wenn ich eine neue Stelle gefunden habe?

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle annimmt, muss dies unverzüglich seiner Arbeitsagentur mitteilen. Es reicht nicht aus, wenn der neue Arbeitgeber die Krankenkasse über die Arbeitsaufnahme unterrichtet. Dies muss der Arbeitslose immer selbst melden.
Hierzu erhält er vorher von der Arbeitsagentur das Formular für die „Veränderungsmitteilung“, in dem er genau eintragen kann, wann die Arbeit beim neuen Arbeitgeber beginnt und wie viel Wochenstunden diese Tätigkeit umfasst.

Wie muss ich für das Arbeitsamt erreichbar sein?

Im Prinzip müssen Sie täglich erreichbar sein für die Arbeitsagentur. Zumindest müssen Sie an jedem Werktag und auch am Wochenende Ihren Briefkasten leeren. Sind Sie vorübergehend an einem oder mehreren Tagen nicht an Ihrer angegebenen Adresse erreichbar, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen, ansonsten drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Auch längere Ortsabwesenheit ist möglich. So kann man während eines Urlaubs bis zu drei Wochen im Jahr weiter sein Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur muss der Abwesenheit allerdings vorher zustimmen, das geht längstens für sechs Wochen am Stück.
Weiterhin ist man verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen auch wenn die neue Stelle nicht der Ausbildung oder der bisherigen Beschäftigung entspricht. Auch einen weiteren Anfahrtsweg und sogar einen Umzug muss man für einen Arbeitsvertrag in Kauf nehmen.
Idealerweise erhält man von seinem Vermittler der Arbeitsagentur Stellenangebote. Hier sollte man möglichst schnell Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber aufnehmen und ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Ob man den Vermittlungsvorschlag jedoch annimmt, liege letztendlich im Ermessen des Arbeitslosen, so die Arbeitsagentur in einer Broschüre -jedoch mit Konsequenzen: Denn wer eine angebotene Stelle ablehnt, nicht antritt oder eine Einstellung durch sein Verhalten verhindert, muss mit einer Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldes rechnen. Das gilt auch, wenn man eine Weiterbildung, eine Trainingsmaßnahme oder eine Maßnahme zur Feststellung der Eignung nicht antritt oder unterbricht.

Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?

Meldet man sich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Damit alles möglichst reibungslos abläuft, bringen Sie am besten gleich bei Ihrem ersten Besuch in der Agentur für Arbeit die kompletten nötigen Unterlagen mit.
Hierzu gehören:
Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
Das Kündigungsschreiben.
Die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.
Wenn Sie vorher bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben: einen Nachweis darüber.
Den Beitragsnachweis zur Arbeitslosenversicherung, z.B. über die Lohnbescheinigung.
Sobald Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet ist: die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu berechnen, erhalten Sie einen Antragsvordruck, der sorgfältig und vollständig ausgefüllt möglichst persönlich wieder zurückgegeben werden sollte.
Alle Unterlagen, die man bei der Arbeitslosmeldung noch nicht hat – zum Beispiel die Lohnsteuerkarte – kann man nachreichen. Die nötigen Formulare z.B. für die Arbeitsbescheinigung und den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommt man bei der Arbeitslosmeldung.

Wann kann der Chef auf Kurzarbeit umstellen?

Bei einem Verdienstausfall von mehr als zehn Prozent für einen Angestellten können die Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt. Arbeitgeber können bis dahin wählen, welche der beiden Regelungen sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss feststehen, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend ist und die volle Arbeitszeit wieder aufgenommen werden kann. Kurzarbeit kann befristet bis 2010 auch für Leiharbeiter beantragt werden.

Warum gibt es Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann sich der Betrieb einer schlechteren Auftragslage anpassen. Sei es nun saisonbedingt über den Winter oder in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute. So kann auch der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.
Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.

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Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.