Schlagwort: Arbeit

Was muss ich tun, wenn ich eine neue Stelle gefunden habe?

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle annimmt, muss dies unverzüglich seiner Arbeitsagentur mitteilen. Es reicht nicht aus, wenn der neue Arbeitgeber die Krankenkasse über die Arbeitsaufnahme unterrichtet. Dies muss der Arbeitslose immer selbst melden.
Hierzu erhält er vorher von der Arbeitsagentur das Formular für die „Veränderungsmitteilung“, in dem er genau eintragen kann, wann die Arbeit beim neuen Arbeitgeber beginnt und wie viel Wochenstunden diese Tätigkeit umfasst.

Kann ich eine Weiterbildung machen und Arbeitslosengeld beziehen?

Ja. Sie bekommen von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein, wenn die Teilnahme an einer Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung hilfreich ist.
Eine berufliche Weiterbildung kann man sich beispielsweise über die Datenbank KURSNET der Agentur für Arbeit suchen. Ansonsten hilft der Sachbearbeiter bei der Suche nach dem richtigen Angebot.
Mit dem Bildungsgutschein wird eine Weiterbildung finanziert, wenn die Agentur für Arbeit die betreffende Maßnahme und den Träger der Weiterbildung anerkennt. Für diese Weiterbildung erhalten Sie dann auch weiterhin Ihr Arbeitslosengeld. Für jeweils zwei Tage einer geförderten Weiterbildung wird Ihnen nur ein Tag von Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen. Die Minderung dieses Anspruchs stoppt bei 30 Tagen, sodass nach dem Ende der Weiterbildung immer noch ein Rest Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt.
Auch bei einer nicht geförderten Weiterbildung können Sie Ihr Arbeitslosengeld weiter erhalten, wenn die Arbeitsagentur der Maßnahme vorher zugestimmt hat. Außerdem müssen Sie bereit sein, die Maßnahme jederzeit abzubrechen, sobald die Arbeitsagentur ein Stellenangebot für Sie hat. Viele weitere Informationen bietet das Merkblatt Nr. 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, das bei den Arbeitsagenturen und auch über deren Internetseite erhältlich ist.

Was tun bei Kündigung trotz Kurzarbeit?

Wer von seinem Chef eine Kündigung erhält, muss sich idealerweise drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden. Wenn man jedoch kurzfristiger von seiner Entlassung erfährt, muss die Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen darüber in Kenntnis gesetzt werden. So soll bereits im Vorfeld der eigentlichen Arbeitslosigkeit soviel wie möglich getan werden um für den Betroffenen einen neuen Job zu finden.

Wie lange kann die Kurzarbeit dauern?

Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld liegt für bis Ende 2009 begonnene Maßnahmen bei derzeit 24 Monaten, ansonsten darf die Kurzarbeit maximal 18 Monaten dauern. In diesem Rahmen richtet sich die Dauer der Kurzarbeit nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgebers. Sobald es der Firma wirtschaftlich wieder besser geht, sollte die Kurzarbeit beendet werden.

Beihilfe in der Krankenversicherung

Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.

Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass eine berufstätige Person aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit zumindest zeitweise nicht ausüben kann. Der Versicherte darf allerdings auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Eine Arbeitsunfähigkeit muss umgehend der Krankenversicherung gemeldet werden, weil ggf. ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Arbeitszimmer

Seit 2007 erkennt das Finanzamt einen beruflich genutzten Raum nur noch unter sehr strengen Bedingungen als häusliches Arbeitszimmer an: Der private Raum muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit sein.
Wenn der Schwerpunkt der beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt, kann das Arbeitszimmer zu 100 Prozent abzugsfähig sein. Somit sind die Miet-, Reinigungs- und anderen anfallenden Kosten als Betriebs- oder Werbungskosten ab 2007 voll absetzbar. Die Begrenzung von 1.250 Euro wurde vom Gesetzgeber fallengelassen.