Schlagwort: Anlageberatung

Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Die Commerzbank muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt für einen von Nieding + Barth vertretenen Mandanten Schadenersatz in Höhe von 50.575 Euro nebst Zinsen leisten (Az. 2-26 O 336/08 vom 24.09.2009). Nach Ansicht des Gerichts hat die Bank im Jahre 2004 bei der Anlageberatung nicht auf die Möglichkeit des Kapitalverlustes hingewiesen. Vielmehr ließ die Bank ihren Kunden in dem Glauben, es handele sich um eine sichere Investition, weil es ein Sicherheitsnetz so genannter Garantiebanken gäbe. Zudem informierte die Bank den Anleger nicht über die Kosten aus Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühren, die als Provision an die Commerzbank zurückflossen.
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