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Altersteilzeit

Über die Altersteilzeit kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bis zum Ruhestand verkürzen oder auch früher in den Ruhestand gehen. Wenn durch den frei werdenden Arbeitsplatz des älteren Arbeitnehmers eine Anstellung für einen jüngeren Arbeitnehmer geschaffen wird, wird diese Maßnahme von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt.

Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit, bis er in den Ruhestand tritt.

Beim so genannten Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase bleibt die Arbeitszeit gleich, in der zweiten Phase wird der Arbeitnehmer komplett von der Arbeit freigestellt. Die Altersteilzeit wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.