Auch nach der Gesundheitsreform bleibt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unverändert: Die Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben, Rückstellungen für die Zukunft nicht gebildet.
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Auch nach der Gesundheitsreform bleibt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unverändert: Die Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben, Rückstellungen für die Zukunft nicht gebildet.
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