Schlagwort: Alterseinkünfte

Einkünfte

Steuerzahler müssen in der Einkommensteuererklärung ihre Einkünfte des jeweiligen Steuerjahres angeben. Wichtig für den Steuerzahler: Es gibt verschiedene Einkunftsarten.
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) definiert die Einkünfte wie folgt:
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
– Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
– Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
– Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).

Eckrentner

Das durchschnittliche Rentenniveau wird mittels des so genannten Eckrentners ermittelt. Die Eckrente, auch Standardrente genannt, ist eine fiktive Einheit. Der Eckrentner hat das 65. Lebensjahr vollendet. Zudem hat er 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der jährliche Lohn des Eckrentners liegt in der Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller gesetzlich Versicherten und wird jährlich ermittelt.

Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung von Alterseinkünften

Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt. Umfassende Informationen zu dem Thema enthält die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht", die gerade in einer neuen Auflage erschienen ist.
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