Schlagwort: Alter

Wo trage ich meinen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ein?

Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) Ihre Vorsorgeaufwendungen ein.
Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine weitere Steuererstattung zusteht.

Sagt ein Zertifikat bei Altersvorsorgeverträgen auch etwas über deren Qualität aus?

Nein. Die Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages. Hierzu sollte sich jeder, der einen Vertrag abschließen will, zusätzlich erkundigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten bestimmte Voraussetzungen. Die genauen Bedingungen, also die Zertifizierungskriterien, finden Sie in der folgenden Frage aufgelistet.

Die Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist aber kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

Wann und woher erhalte ich die Zulagen?

Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrages gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.

Kann ich auch als Selbstständiger riestern?

Wer als Selbstständiger eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, kann einen Riester-Vertrag abschließen wie jeder andere Förderberechtigte auch. Das gilt allerdings nicht für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind.

Für Selbstständige kann es sich eher lohnen, eine Rürup-Rentenversicherung abzuschließen. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist „private Basisrente“. Grundsätzlich eignet sich eine private Basisrente für alle, die steuerlich gefördert vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.
Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie zum Beispiel bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen. Denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mehr dazu in diesem Text: Altersvorsorge für Selbstständige.

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