Schlagwort: ADAC

Kfz-Sonderkündigungsrecht wenn sich Prämie erhöht

Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30. November 2010 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance.
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Autofahrer unterschätzen Risiko durch Medikamente

Laut ADAC nehmen unzählige Menschen am motorisierten Straßenverkehr teil, obwohl ihre Fahrtüchtigkeit durch Medikamente nicht mehr gegeben oder zumindest eingeschränkt ist.
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ADAC: Autofahrer sollen Kfz-Versicherung erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in diesem Jahr günstigere Konditionen und bessere Leistungen bekommen. Doch die Zeit drängt. Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung normalerweise spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer laut ADAC einige Regeln beachten:
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Formular schützt vor Verwechslung eingelagerter Reifen

Wer seine Reifen einem Autohaus zur Einlagerung überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder berichten Mitglieder des ADAC, dass Reifen nach der Einlagerung vom Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen.

Die Juristen des Clubs haben deshalb ein Formular entwickelt, das ab sofort im Internet unter www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist.

In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei Rückgabe der Reifen vermeiden. Das Protokoll sollte möglichst vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der Reifenwechselbetrieb weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben, sind die Informationen des Formulars für den Eigentümer der Reifen wertvoll. Die wenigsten Autofahrer können nach einem halben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern weggegeben haben.

Pressemitteilung des ADAC

ADAC überprüft Flugnebenkosten

Billige Flüge aus dem Internet können schnell richtig teuer werden. Denn neben zusätzlichen Steuern und Zuschlägen können allein Gepäck, Sitzplatzreservierung oder Bearbeitungsgebühren leicht noch einmal die gleiche Summe wie das Ticket ausmachen. Das zeigt eine Untersuchung des ADAC, der die Nebenkosten von 13 Fluggesellschaften bei Online-Buchung eines Hin- und Rückfluges innerhalb Europas überprüft hat.
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